Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Heringen/Helme OT Heringen Straße der Einheit 100, 99765 Heringen/Helme. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz und §§ 16 bis 18 Thüringer Datenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kopien der Kirchenaustrittsbescheinigungen werden durch das zuständige Standesamt jeweils zwei Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet (§ 3 Satz 3 Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, GVBl. 2009, S. 58).

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Heringen/Helme erreichen Sie unter 036333-67225. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

 

Informationen des Standesamtes der Stadt Heringen/Helme

Unser Stammbezirk umfasst die Ortsteile Auleben, Hamma, Heringen, Uthleben und Windehausen sowie die Gemeinden Görsbach und Urbach.

Das Standesamt hat folgende Aufgaben:

  • Beurkundung von Geburten
  • Namensrechtliche Erklärungen für Kinder
  • Namenserteilung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Anmeldung der Eheschließung
  • Durchführung der Eheschließung
  • Namensrechtliche Erklärung von Ehegatten
  • Anmeldung und Durchführung einer Lebenspartnerschaft
  • Anmeldung und Beurkundung eines Sterbefalls
  • Ausstellung von Urkunden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Standesbeamte: Telefon: Zimmer: E-Mail:
Frau Frotscher
Frau Bierau
036333-67225 0.05 standesamt@stadt-heringen.de