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Vermietung

Allgemeine Mietbedingungen für öffentliche Einrichtungen und Elektrofahrräder der Landgemeinde Stadt Heringen/Helme

 

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Die Stadt Heringen/Helme stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl kommunaler Einrichtungen sowie städtische Elektrofahrräder zur Nutzung bereit. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Vermietung und Nutzung sicherzustellen, wurden allgemeine Mietbedingungen erarbeitet.

Diese enthalten wichtige Informationen zu Buchung, Nutzung, Rückgabe sowie zu den Rechten und Pflichten der Mietenden. Sie gelten gleichermaßen für die Vermietung von Dorfgemeinschaftshäusern, Veranstaltungsräumen, Räumlichkeiten in den Feuerwehrgebäuden und für die Nutzung der städtischen E-Bikes.

Bitte informieren Sie sich vor der Buchung oder Nutzung über die geltenden Bedingungen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Stadtverwaltung Heringen/Helme.

 

📝 Die aktuellen allgemeinen Mietbedingungen finden Sie hier:

Die allgemeinen Mietbedingungen für öffentliche Einrichtungen werden derzeit noch final erarbeitet. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Heringen/Helme werden diese hier bekanntgemacht.