Digitale Verwaltung / ZuFi
Leistungsbeschreibung
Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
- Ordensname, Künstlername
- Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
- Seriennummer
- Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Prüfziffern
- Leerstellen
- 2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
- Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel
Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Steuerfahndungsstellen der Länder und
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtliche Personalausweisebehörde.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisebehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
99765 Heringen/Helme - Heringen
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen