Freibad Uthleben
Allgemeines
Das 1938 gebaute Waldbad befindet sich südlich vom Ortsteil Uthleben der Stadt Heringen/Helme und ist gut ausgeschildert.
Die Anlage verfügt über eine sehr gut gepflegte Liegewiese, Spielgeräte und einen Kiosk.
Es gibt einen großen Nichtschwimmerbereich für die kleineren Gäste.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 13:00 Uhr - 19:00 Uhr |
Während der Ferien und Samstag - Sonntag | 12:00 Uhr - 19:00 Uhr |
Eintrittspreise
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre pro Tag | 1,50 € |
Erwachsene pro Tag | 2,50 € |
Familienkarte 2 Erwachsene + 2 Kinder pro Tag | 5,00 € |
jedes weitere Kind pro Tag | 0,50 € |
Saisonkarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre | 20,00 € |
Saisonkarte Erwachsene | 40,00 € |
Kinder bis 3 Jahre - Eintritt frei.
Tarifordnung für das Freibad im OT Uthleben der Stadt Heringen/Helme
Nach Beratung im Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Heringen/Helme am 15.05.2012, wird die nachstehende Tarifordnug für die Benutzung des Freibades im OT Uthleben der Stadt Heringen/Helme erlassen:
§1 Tarife
(1) Für die Benutzung des Freibades im OT Uthleben werden folgende Tarife festgesetzt:
Eine Stunde vor Schließung des Freibades werden 50% der jeweils festgelegten Gebühren erhoben.
1. Tageskarte (gilt für den Lösungstag) | |
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a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr | frei |
b) Kinder und Jugendliche vom 3. bis 16. Lebensjahr und Ermäßigte | 1,50 € |
c) Personen über 16 Jahre | 2,50 € |
d) Familienkarte für 2 Erwachsene und 2 Kinder bis zum 16. Lebensjahr - jedes weitere Kind |
5,00 € 0,50 € |
2. Saisonkarte (für die Badesaison) | |
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a) Kinder bis zum 3. Lebensjahr | frei |
b) Kinder und Jugendliche vom 3. bis 16. Lebensjahr | 20,00 € |
c) Personen über 16 Jahre | 40,00 € |
3. Gebühr für Schwimmunterricht (bis höchstens 10-maligen Unterricht) | |
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a) Kinder, Schüler bis zum 14. Lebensjahr | 10,00 € |
b) Personen über 14 Jahre | 14,00 € |
In den vorstehenden Gebühren sind enthalten:
- Benutzung einer Wechselkabine oder eines Gemeinschaftsumkleideraumes
- die Mehrwertsteuer
(2) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 16 Jahren. Personen in Berufs- und Schulausbildung sowie Wehrpflichtige, die ihren Wehr- bzw. Zivildienst ableisten und Arbeitslose, sowie Sozialhilfeempfänger zahlen für Tages-, Saison und Familienkarten bei Führung eines entsprechenden Nachweises den Eintrittspreis für Personen unter 16 Jahren.
(3) In Verlust geratene Tages-, Saison- und Familienkarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Saison- und Familienkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.
§2 In-Kraft-Treten
Dieser Tarif für das Freibad der Stadt Heringen/Helme im OT Uthleben tritt am 16.05.2012 in Kraft.
Stadt Heringen/Helme, den 15.05.2012
Matthias Marquardt
Bürgermeister