In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können nach § 7h EStG Steuerbegünstigungen gewährt werden. Das Geltendmachen von Steuerbegünstigungen für Aufwendungen an Gebäuden gemäß § 7h EStG setzt eine Bescheinigung voraus. Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich die Eigentümerin/ der Eigentümer gegenüber der Stadt Heringen/Helme, SG Bauamt verpflichtet hat. Dazu ist vor Baubeginn eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Die Einzelmaßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechen.
Satzungen
Bereich Finanzen
Bereich Allgemeine Verwaltung
Bereich Kindergarten
Bereich Ordnungsamt
- Ordnungsbehördliche Verodnung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (403,8 KiB)
- Aufwandsentschädigungssatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (281,6 KiB)
- Wasserwehrdienstsatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (120,4 KiB)
- Friedhofssatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (85,1 KiB)
- Friedhofsgebührensatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (202,0 KiB)
- Marktsatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (353,9 KiB)
- Marktgebührensatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (90,9 KiB)
- Sondernutzungssatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (308,4 KiB)
- Sondernutzungsgebührensatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (292,0 KiB)
- Straßenreinigungssatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (271,3 KiB)
- Feuerwehrsatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (215,0 KiB)
- Feuerwehrkostensatzung_i.d. aktuellsten Fassung.pdf (93,0 KiB)
Bereich Bauamt
Allgemeine Informationen zu den Sanierungssatzungen
Allgemeine Informationen:
Hinweis:
Der Vertragsabschluss mit der Stadt Heringen/Helme, SG Bauamt muss vor Baubeginn erfolgt sein.
Bearbeitungszeit:
Im Regelfall wird die Bescheinigung innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgestellt.
Unterlagen:
Zusammenstellung Baumaßnahmen, Kostenübersicht
Gebühren:
gebührenpflichtig nach Thüringer Verwaltungskostengesetz i. V. m. der Verwaltunskostensatzung der Stadt Heringen/Helme
Ansprechpartner:
Formulare, Merkblätter:
Näheres dazu finden Sie hier
Rechtliche Grundlagen:
Industriegebiet "Goldene Aue"
Nähere Informationen über die Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung der Satzungen finden Sie unter
Landgemeinde - Verwaltung - Amtsblätter
Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.