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Satzungen

Allgemeine Informationen zu den Sanierungssatzungen

Allgemeine Informationen:

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können nach § 7h EStG Steuerbegünstigungen gewährt werden. Das Geltendmachen von Steuerbegünstigungen für Aufwendungen an Gebäuden gemäß § 7h EStG setzt eine Bescheinigung voraus. Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich die Eigentümerin/ der Eigentümer gegenüber der Stadt Heringen/Helme, SG Bauamt verpflichtet hat. Dazu ist vor Baubeginn eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Die Einzelmaßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechen.

Hinweis:

Der Vertragsabschluss mit der Stadt Heringen/Helme, SG Bauamt muss vor Baubeginn erfolgt sein.

Bearbeitungszeit:

Im Regelfall wird die Bescheinigung innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgestellt.

Unterlagen:

Zusammenstellung Baumaßnahmen, Kostenübersicht

Gebühren:

gebührenpflichtig nach Thüringer Verwaltungskostengesetz i. V. m. der Verwaltunskostensatzung der Stadt Heringen/Helme

Ansprechpartner:

Stadt Heringen/Helme
Sachgebiet Bauamt
Tel.: 036333 / 672-41 oder -42

Formulare, Merkblätter:

Näheres dazu finden Sie hier

Rechtliche Grundlagen:

Einkommenssteuergesetz (EStG), § 7h EStG sowie deren Bescheinigungsrichtline

Nähere Informationen über die Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung der Satzungen finden Sie unter

Landgemeinde - Verwaltung - Amtsblätter

 

Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.