Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Titel:
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

Hierzu gehören u. a.

  • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
  • Gutachten nach dem Beihilferecht
  • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
  • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
  • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Gutachten nach dem Waffengesetz
  • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
  • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?

 Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab

  • teilweise Gebührenfreiheit 
  • für kostenpflichtige Gutachten erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer

Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.

Rechtsgrundlage

  • Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
  • Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
  • RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
  • Ärztliche Approbationsordnung
  • Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
  • VO über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
  • Waffengesetz i.V.m. VO zur Durchführung des Waffengesetzes
  • Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ausländergesetz
  • Strafprozessordnung
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Einkommensteuergesetz

Anträge / Formulare

- soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers

Unterstützende Institutionen

- je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Fachlich freigegeben am

20.02.2014

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Erziehungsgeldstelle/Sekretariat
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-12
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung