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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
Titel:
Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Teaser

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.  Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
  • Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

  • Ehescheidung,
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
  • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
  • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

Welche Gebühren fallen an?

Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Standesamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-25
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung