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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
Titel:
Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

Teaser

Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Für die Einbenennung müssen der bzw. die sorgeberechtigte(n) Elternteil(e), der Ehegatte und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
  • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt
  • Sorgerechtsnachweis
  • gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abgabe einer familienrechtlichen Erklärung kostet in Thüringen 25,00 €. Sollten die Erklärungen zeitlich getrennt abgegeben werden, weil z. B. der andere Elternteil die Einwilligung bei einem anderen Standesamt abgeben möchte, kostet diese Erklärung in Thüringen  zusätzlich 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Standesamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-25
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung