Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Titel:
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Tag und Ort der Geburt
  5. Lichtbild
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
  7. Ordensname, Künstlername
  8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
  9. Seriennummer
  10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
  11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  12. Prüfziffern
  13. Leerstellen
  14.  2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
  15. Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel

Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.

Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

  • Polizeivollzugsbehörden,
  • Zollverwaltung,
  • Steuerfahndungsstellen der Länder und
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.

Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtliche Personalausweisebehörde.

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisebehörde

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Einwohnermeldeamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-61
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung