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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Titel:
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Teaser

Sie können Ihrren elektronischen Identitätsnachweises sperren lassen, wenn Sie diesen verloren haben oder dieser gestohlen wurde.

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde oder telefonisch an die Sperrhotline.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

Welche Gebühren fallen an?

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Welche Fristen muss ich beachten?

unverzüglich

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Bemerkungen

Das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Das Sperren über diese Rufnummern ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr möglich.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Einwohnermeldeamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-61
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung