Digitale Verwaltung / ZuFi
Leistungsbeschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Teaser
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
99765 Heringen/Helme - Heringen
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen