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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Titel:
Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

Teaser

Sie möchten eine Melderegisterauskunft über mehrere Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen. 

Verfahrensablauf

Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen

Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

Welche Gebühren fallen an?

  • Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
  • Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
  • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
  • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
  • Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Einwohnermeldeamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-61
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung