Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Unterschriften beglaubigen lassen
Titel:
Unterschriften beglaubigen lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

  • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

vorzulegen ist.

Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

  • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
  • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

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Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
  • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Standesamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-25
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung