Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Titel:
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

Teaser

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)

       (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)

  • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers

Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

05.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Einwohnermeldeamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-61
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung