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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Titel:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

Teaser

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

die Straße übermäßig verschmutzen oder

das Stadtbild beeinträchtigen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Sie berücksichtigen unter anderem

Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Ordnungsamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-60
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung