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Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Titel:
Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Teaser

Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Verfahrensablauf

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
    • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
    • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
    • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
    • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Anschrift enthalten muss;
  • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Wahlen
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-51
036333 672-12
036333 672-61
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung