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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Titel:
Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.

Teaser

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
  • Sie beziehen Sozialleistungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

16.02.2023

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Erziehungsgeldstelle/Sekretariat
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-12
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung