Digitale Verwaltung / ZuFi
Leistungsbeschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
Bürgermeister
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
99765 Heringen/Helme - Heringen
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen