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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Titel:
Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.

Teaser

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die mehrsprachige Geburtsurkunde wird Ihnen von dem Standesamt ausgestellt, welches das Geburtenregister führt.

Zuständige Stelle

  • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
  • Bei Geburt im Ausland können Sie, wenn Sie nicht wissen, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachfragen.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse

Welche Gebühren fallen an?

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Standesamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-25
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Formulare

Bezeichnung:
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Download:
Mobil: Formular 'Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)' PDF: Formular 'Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)' Interaktives PDF: Formular 'Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)'

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung