Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Titel:
Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.

Teaser

Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Verfahrensablauf

Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

keine

Was sollte ich noch wissen?

Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

04.05.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Bauamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-44
036333 672-43
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung