Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Grundsteuer Festsetzung
Titel:
Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

Grundsteuerpflichtig sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

Teaser

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Steueramt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-51
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Formulare

Bezeichnung:
Bankeinzugsermächtigung
Download:
PDF: Formular 'Bankeinzugsermächtigung' Interaktives PDF: Formular 'Bankeinzugsermächtigung'
Bezeichnung:
Grundsteuer-Anmeldung (Thüringen)
Download:
PDF: Formular 'Grundsteuer-Anmeldung (Thüringen)' Interaktives PDF: Formular 'Grundsteuer-Anmeldung (Thüringen)'

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung