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Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Kind in KiTa anmelden
Titel:
Kind in KiTa anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Nordhausen

Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita–Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.

Teaser

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

05.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Erziehungsgeldstelle/Sekretariat
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-12
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Formulare

Bezeichnung:
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Download:
Mobil: Formular 'Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten' PDF: Formular 'Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten' Interaktives PDF: Formular 'Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten'
Bezeichnung:
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Download:
Mobil: Formular 'Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)' PDF: Formular 'Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)' Interaktives PDF: Formular 'Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)'
Bezeichnung:
Bankeinzugsermächtigung
Download:
PDF: Formular 'Bankeinzugsermächtigung' Interaktives PDF: Formular 'Bankeinzugsermächtigung'

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung