Digitale Verwaltung / ZuFi
Titel:
Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.
Zuständige Stelle(n)
Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Ordnungsamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-60
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: