Digitale Verwaltung / ZuFi
Titel:
Standplatzgenehmigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Teaser
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Online-Beantragung
Linktitel:
Zuständige Stelle(n)
Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Ordnungsamt
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-60
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte:
Formulare
Bezeichnung:
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)