Der Glasfaserausbau in den Ortschaften Uthleben und Heringen hat am 29.01.2024 begonnen. Nähere Informationen finden Sie hier | Aktuelle Informationen zu den anstehenden Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier

Digitale Verwaltung / ZuFi

Leistungen von A - Z

Aktuell gewählt: Windenergie - Eignungsgebiete
Titel:
Windenergie - Eignungsgebiete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle(n)

Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Liegenschaften
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-41
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bild:
Rathaus

Allgemeingültige Formulare

Sanierungsrechtliche Genehmigung