Digitale Verwaltung / ZuFi
Titel:
Windenergie - Eignungsgebiete
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Um raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle(n)
Stelle:
Stadtverwaltung Heringen/Helme - Liegenschaften
Adresse:
Straße der Einheit 100
99765 Heringen/Helme - Heringen
99765 Heringen/Helme - Heringen
Telefon:
036333 672-41
Telefax:
036333 672-27
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: